Organisatorisches
Auswertung und allgemeine Hinweise
In der aktuellen Saison haben wir eine große Zahl an Schiedsrichterlehrgängen für unterschiedliche Lizenztypen durchgeführt. Wir setzen weiter auf den Ausbau der Digitalisierung. Die neuen Formate kommen bei den Teilnehmern gut an, sparen Fahrtwege, Kosten und ermöglichen auch bessere Darstellungen der Lehrinhalte beispielsweise durch den Einsatz von Videomaterial. Wir können also grundsätzlich ein sehr positives Fazit ziehen.
Um die Abläufe aber noch besser zu gestalten, möchten wir die Vereine und zukünftigen Teilnehmenden bitten, die Hinweise des LSRA zu beachten, die dazu bereits veröffentlicht sind. Gewisse immer wiederkehrende Dinge erschweren uns leider noch die Gestaltung der Lehrgänge.
Hier ist eine kleine Auswahl:
· Teilnahmebeiträge werden vorab auf ein Konto des Verbands überwiesen
· Teilnehmer*Innen nutzen eine ungültige Emailadresse oder kennen die Emailadresse nicht, mit der sie bei SAMS registriert sind
· Teilnehmer*Innen kennen den Leitfaden für den Ablauf der Online-Veranstaltungen ebenso wenig, wie die Anmelde- und
Teilnahmebedingungen
· Teilnehmer*Innen kennen das offizielle Regelwerk nicht
Wichtig ist, dass sich die Teilnehmer*Innen eigenverantwortlich mit dem offiziellen Regelwerk vor Beginn eines Lehrgangs auseinandersetzen. Anders, als dies einige Vereine meinen, dient ein Schiedsrichterlehrgang nicht dazu, das Grundwissen überhaupt erst beizubringen, sondern das vorhandene Wissen je nach Lizenzstufe zu vertiefen. Voraussetzung für die Teilnahme waren und sind schon immer Regelkenntnisse. Gerade in Ausbildungslehrgängen für Jugendliche hören wir häufig, dass man vom Verein zum Lehrgang geschickt wurde, um dort die Regeln zu lernen. Wir treffen dort mitunter auf vollkommen unvorbereitete Teilnehmer*innen, die das Regelwerk noch nie gesehen haben und daher auch nicht in der Lage sind, während des Lehrgangs damit zu arbeiten. Insoweit sei auch darauf verwiesen, dass in Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuss gerade für Jugendliche eine entsprechende Broschüre erarbeitet wurde, die die wichtigsten Grundlagen vorab darstellt. Die Vereine sind dazu aufgerufen, die Teilnehmenden im Vorfeld ebenfalls auf die bereitgestellten Materialien hinzuweisen. Dadurch können auch Negativerlebnisse für den wichtigen Nachwuchs reduziert werden, was uns besonders am Herzen liegt.
In recht aufwändiger Weise haben wir den Ablauf eines online durchgeführten Lehrgangs in einem Leitfaden zusammengestellt. Hier wird konkret und Schritt für Schritt erklärt, wie die Veranstaltung abläuft, woher die Links für Videokonferenzen oder Online-Tests kommen und wohin sie gesendet werden. Es wird erklärt, wie man sich zu solchen Veranstaltungen an- oder abmeldet und welche Schritte erforderlich sind, um einen Online-Test erfolgreich zu absolvieren. Wir erleben derzeit, dass unsere Veranstaltungsleitenden sehr viel zusätzliche Zeit aufwenden müssen, um eigentlich unnötige Rückfragen zu beantworten, die bei vorheriger Befassung mit dem Leitfaden längst geklärt wären.
Dazu gehört auch die für die Vereine wichtige Information, dass jeder Teilnehmende über eine eigene und persönliche Emailadresse verfügen muss, weil eben diese Emailadresse für die Einladung zu Videokonferenzen und Online-Tests verwendet wird. Auch hier erleben wir noch immer, dass Vereins-Sammeladressen insbesondere für jugendliche Teilnehmende hinterlegt sind. Natürlich kommt es dann zu Problemen, wenn für mehrere Teilnehmende dieselbe Emailadresse hinterlegt ist oder die Teilnehmenden nicht wissen, mit welcher Emailadresse sie bei SAMS überhaupt registriert sind. Wenn die Vereine also ihre Jugendlichen registrieren oder zu Veranstaltungen anmelden, muss hierauf zwingend geachtet werden. Auch dies ist nicht nur in den FAQ des LSRA, sondern auch im Leitfaden sowie in den Anmelde- und Teilnahmebedingungen, deren Geltung die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptieren, erklärt und hinterlegt. Es ist nicht Aufgabe des Veranstaltungsleitenden - und insoweit fehlt auch die Zeit -, mit den Teilnehmenden herauszufinden, welche Emailadresse der Verein für ihren SAMS-Account hinterlegt hat und unter welcher Emailadresse man ihnen einen Zugang zum Online-Test zukommen lassen könnte. Der LSRA verwendet diejenigen Emailadressen, die aus der Anmeldung zur Veranstaltung hervorgehen.
Zuletzt sei nochmals darauf hingewiesen, dass vor einer Veranstaltung keine Zahlungen zu leisten sind, sondern der Lehrgang dann abgerechnet wird, wenn er abgeschlossen wird, was sich aufgrund von Nachprüfungen etc. mitunter eine ganze Weile hinziehen kann. Die Teilnehmenden oder die Vereine erhalten je nach Art der Anmeldung eine Rechnung, auf die dann die Zahlung zu leisten ist.
Die vorgenannten Informationen findet man auf der Homepage des Verbandes:
https://vvb.sams-server.de/cms/home/schieri/informationen/regelwerk_aenderungen.xhtml
Wir bedanken uns für die Berücksichtigung dieser Informationen, die uns allen zukünftig viel Zeit ersparen werden, wenn sie rechtzeitig beachtet werden.
Für den Landesschiedsrichterausschuss
Henning Schaum
Landesschiedsrichterwart