Häufig gestellte Fragen

1. Elektronische Schiedsrichter-Lizenz

Im Sommer 2018 haben wir die E-Lizenz auch für Berliner Schiedsrichter eingeführt. Die E-Lizenz löst die bisher verwendeten gelben Papierpässe ab. Diese Papierpässe werden nicht mehr verwendet.

Die Lizenzverwaltung erfolgt ausschließlich elektronisch im SAMS-System. Es werden nur noch E-Lizenzen ausgestellt. Die alten Lizenzen wurden in E-Lizenzen umgewandelt. Berliner Schiedsrichter haben dazu eine neue E-Lizenznummer erhalten und werden in der SAMS-Datenbank geführt.

Wer als aktiver Spieler eine E-Spielerlizenz besitzt, hat bereits einen persönlichen Account; wenn der Spieler zugleich eine Schiedsrichterlizenz besitzt, findet er diese auch dort und muss sich nicht erneut registrieren.

Die Schiedsrichter können ihre Lizenz in ihrem SAMS-Personenaccount selbst sehen, persönliche Daten bei Bedarf ändern, die Gültigkeit der Lizenz kontrollieren und diese von dort auch ausdrucken. Wichtig ist aber, dass dazu ein Passbild des Schiedsrichters hinterlegt sein muss.

Besucht ein Schiedsrichter einen Lehrgang zum Erwerb einer höheren Lizenzstufe oder nimmt er an einer Fortbildung teil, nimmt der LSRA bzw. die Geschäftsstelle die notwendigen Änderungen im SAMS-System vor. Der Schiedsrichter muss dazu nichts weiter unternehmen.


2. Müssen Schiedsrichterabzeichen getragen werden?

Der DVV hat in Abstimmung mit dem BSRA beschlossen, dass die Verpflichtung zum Tragen von Schiedsrichterabzeichen entfällt. Das Tragen von Schiedsrichterabzeichen ist daher zukünftig nicht mehr, auch nicht bei Prüfungen oder Meisterschaften, erforderlich.


3. Ihr möchtet einen Vereinslehrgang ausrichten?

Der LSRA bietet als Service für die Vereine an, dass diese einen Schiedsrichterlehrgang im eigenen Verein ausrichten und der LSRA hierfür die Administration des Lehrgangs und Organisation eines Ausbilders übernimmt. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Ausbilder ist die Ausrichtung eines solchen Lehrgangs nicht immer machbar; die Vereine haben daher keinen Anspruch auf die Ausrichtung des Lehrgangs.

Vereinslehrgänge werden für den Erwerb von Jugend- und/oder D-Lizenzen durchgeführt. Der Verein ist verantwortlich für die Stellung von adäquaten Unterrichtsräumen und für eine Halle für die praktische Prüfung. Unterrichtseinheiten dürfen neben Onlineveranstaltungen nur in Unterrichtsräumen und nicht in einer Sporthalle oder Umkleidekabine abgehalten werden. Für die Theorie werden in der Regel 2-3 Unterrichtseinheiten zu je 3-4 Stunden benötigt. Am Prüfungstag werden etwa 3-4 Stunden erforderlich sein.

Es sollten mindestens 14 Teilnehmer vorhanden sein, damit bei der praktischen Prüfung 6 gegen 6 gespielt werden kann und zwei Schiedsrichter das Spiel unter Beobachtung des Ausbilders leiten. Die maximale Teilnehmerzahl soll vorab mit dem Ausbilder abgestimmt werden; mehr als 25 Teilnehmer sollten es aber nicht sein. Es ist möglich, dass Teilnehmer unterschiedlicher Vereine teilnehmen; in der Regel soll ein einziger Verein aber die Organisation und Aufsicht vor Ort übernehmen.

Der Verein hat vor dem Lehrgang die entsprechenden Daten zu Ort und Zeit an den LSRA zu übermitteln, damit der Lehrgang in SAMS eingestellt werden kann. Alsdann können sich die Teilnehmer dort anmelden oder werden vom Verein dort angemeldet. Es sind weder vorab noch vor Ort Lehrgangsgebühren zu bezahlen. Der Lehrgang wird nach der Durchführung abgerechnet.

Die Teilnehmer sollen im Besitz eines aktuellen Regelwerkes sein und sich gründlich vorbereiten. Der Besuch des Lehrgangs ersetzt nicht die eigene Vorbereitung der Teilnehmenden. Zum Lehrgang sind Schreibunterlagen und das Regelwerk mitzubringen. Am Prüfungstag müssen zusätzlich eine Pfeife und Sportsachen mitgebracht werden. Der ausrichtende Verein hat während des Lehrgangs trotzdem die Aufsichtspflicht und hat hierzu mindestens eine Aufsichtsperson abzustellen.

Die Mindestgebühr für einen Jugendlehrgang beträgt 150,00 € und für einen kombinierten oder reinen D-Lehrgang 300,00 €. Sollte sich aufgrund der Teilnehmerzahl und der Einzelgebühren ein höherer Betrag ergeben, wird dieser abgerechnet. Die Teilnahme zum Erwerb einer Jugendlizenz kostet 15,00 € und für eine D-Lizenz 30,00 €.

Anfragen für Vereinslehrgänge sind mit konkreten Terminvorschlägen an den LSRA zu richten.


4. Wie melde ich mich zu einem Lehrgang/einer Fortbildung an?

Zu Lehrgängen und Fortbildungen meldest du dich über das SAMS-Portal an. Wichtig ist hierbei, dass du selbst Sorge dafür trägst, dass du die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllst.

Jeder Teilnehmer braucht eine eigene, persönliche Emailadresse. Eine Sammelemailadresse beispielsweise des Vereins ist unzulässig. Bei der Anmeldung ist anzugeben, ob dein Verein die Lehrgangsgebühr bezahlen wird oder du selbst. Je nachdem, wird dann eine Rechnung an den Adressaten ausgestellt.

BK-Lehrgänge finden nur dann statt, wenn sich genügend Teilnehmer finden; Termine werden häufig erst dann angesetzt, wenn sich genügend potentielle Teilnehmer gefunden haben. Wenn du Interesse an einem BK-Lehrgang hast, solltest du das dem Landesschiedsrichterwart vorab per Email mitteilen.


5. Ich habe verpasst, mich für einen Lehrgang anzumelden – was nun?

In der Regel können auch kurzfristige Nachmeldungen nach der Anmeldefrist noch zugelassen werden, vorausgesetzt, es sind noch Kapazitäten frei. Wende dich dazu vorab an den LSRA.


6. Wie bereite ich mich am besten auf meinen Lehrgang/Fortbildung vor?

Wir empfehlen vor allem eine intensive Auseinandersetzung mit dem aktuellen (!) Regeltext. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Regelinformationen auf unserer Homepage. Außerdem kannst du hier zusätzliche Ausbildungsmaterialien finden und ein Regelquiz zur Übung nutzen. 


7. Wie melde ich mich von einem Lehrgang ab?

Solltest du trotz offizieller Anmeldung einen Lehrgang doch nicht wahrnehmen können, solltest du dich unbedingt vorher bis zum Meldeschluss wieder abmelden. Die Abmeldung erfolgt wie die Anmeldung über das SAMS-System. In deinem Personenaccount siehst du auch, zu welchen Seminaren du angemeldet bist; dort kannst du dich wieder abmelden. Sollte etwas Unvorhergesehenes passiert sein und der Meldeschluss ist bereits abgelaufen, wende dich bitte vor dem Lehrgangstag an den LSRA oder Veranstaltungsleiter. Bei fehlender Abmeldung wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben.

Im Übrigen gelten die Anmelde- und Teilnahmebedingungen.


8. Ich habe krankheitsbedingt einen Teil meines Lehrgangs verpasst – was muss ich beachten?

Unsere Lehrgänge setzen eine vollständige Teilnahme voraus. Wer an dem Lehrgang nicht oder nicht vollständig teilgenommen hat, wird in der Regel auch nicht zur Prüfung zugelassen. Wer einen Lehrgangsteil verpasst hat, kann diesen Teil und die Prüfung ohne Mehrkosten im Rahmen eines späteren Lehrgangs nachholen. Dazu solltest du eine Email an den LSRA senden.


9. Ich habe die Prüfung bei einer Veranstaltung nicht bestanden - was kann ich tun?

Es kann vorkommen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. In der Regel gibt es hierzu kurzfristige Wiederholungstermine. Dazu solltest du dich direkt im Anschluss an die Prüfung an den Veranstaltungsleiter wenden.


10. Ich bin Schiedsrichter aus einem anderen Landesverband oder möchte als Berliner Schiedsrichter Lehrgänge in einem anderen Landesverband besuchen. Was ist zu beachten?

Wenn Schiedsrichter aus anderen Landesverbänden zu uns ziehen, müssen diese sich hier registrieren, um pfeifen zu dürfen; wir erkennen Lizenzstufen an, die in anderen Landesverbänden erworben werden. Sende dazu eine Kopie deiner Lizenz an den LSRA zur Aufnahme in die SAMS-Datenbank.

Berliner Schiedsrichter sollen aber ihre Lehrgänge und Fortbildungen im Berliner Verband nach den hier gültigen Vorgaben absolvieren. Eine Umgehung der Berliner Ausbildungsvorschriften durch Teilnahme an Lehrgängen anderer Verbände ist unzulässig. Solche Lizenzstufen und Fortbildungen werden nicht anerkannt. Dieses Konzept ist zwischen allen Landesverbänden so abgestimmt.

Eine Ausnahme kann ggf. dann gemacht werden, wenn vor der Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung eines anderen Landesverbandes die Zustimmung von den betreffenden Landesschiedsrichterwarten eingeholt wird. Sende bitte daher vorher eine Anfrage nebst Begründung an den jeweiligen Landesschiedsrichterwart.

Jeder Landesverband ist gehalten, externe Teilnehmer an den Ursprungsverband zu melden.


11. Meine Lizenz ist abgelaufen. Kann ich sie reaktivieren?

Schiedsrichterlizenzen haben nur eine beschränkte Gültigkeit und müssen regelmäßig durch Fortbildungen oder Lehrgänge für höhere Lizenzstufen verlängert werden. Jugend- und B-Lizenzen sind zwei Jahre und D- und C-Lizenzen sind drei Jahre gültig. Die Gültigkeit besteht immer zum 30.06. eines Jahres.

Ist eine Lizenz abgelaufen, kann sie durch eine erfolgreiche Fortbildung wieder reaktiviert/aufgefrischt werden und wird ab dieser Fortbildung wieder verlängert. Die Möglichkeit, die Lizenz zu reaktivieren, richtet sich nach der doppelten Dauer der Gültigkeit. D.h. ist beispielsweise eine C-Lizenz länger als 6 Jahre abgelaufen, kann diese nicht mehr reaktiviert werden. Die Lizenz ist dann endgültig verfallen. Der Schiedsrichter muss dann einen neuen Lehrgang zur Erlangung der D-Lizenz besuchen und seine Karriere von vorn beginnen.


12. Ich bin Schiedsrichter in einem anderen Verband und nun nach Berlin gezogen – Wo muss ich mich melden, um weiterhin zu pfeifen?

Schiedsrichter aus anderen Verbänden müssen ihre Lizenz unbedingt vor dem ersten Einsatz bei uns registrieren lassen. Dazu schickst du am besten eine Email mit einem Foto der Lizenz bzw. deine E-Lizenz an den Landesschiedsrichterwart, bzw. den für das Lizenzwesen Verantwortlichen, damit die Lizenz in die Datenbank aufgenommen werden kann. Ohne eine Registrierung wird es zu Nachfragen der Staffelleiter und Komplikationen im Nachgang zu den Spielen kommen.


13. Ich habe meine theoretische Prüfung in einem anderen Verband abgelegt und muss nun noch meine praktische Prüfung absolvieren. Was muss ich beachten?

Dies betrifft in der Regel C- und BK-Lizenzen. Soll eine Lizenz in unserem Landesverband erworben werden, richtet sich dies nach unseren Vorgaben. Am besten sendest du dazu eine Email an den Landesschiedsrichterwart.


14. Gibt es Ausnahmegenehmigungen, um in der Bezirksklasse ohne eine C-Lizenz pfeifen zu können?

In der Bezirksklasse muss der 1. Schiedsrichter grundsätzlich über eine gültige C-Lizenz verfügen. In manchen Fällen ist dies jedoch schwierig, sodass auf entsprechenden Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine Überbrückung gestellt werden kann. Ziel ist es, dass die betreffenden Schiedsrichter*innen der Mannschaft schnellstmöglich die C-Lizenz erreichen.

Ausnahmegenehmigungen kommen nur für Bezirksklassemannschaften in Betracht. Für Mannschaften der Bezirskliga gibt es keine Ausnahmegenehmigungen.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um eine Ausnahmegenehmigung für die Bezirksklasse zu erhalten.

D-Schiedsrichtern, die Mannschaften spielen, die neu in die Bezirksklasse aufgestiegen sind, kommen für eine solche Ausnahmegenehmigung in Betracht. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (!) bis zum ersten Spieltag der betreffenden Mannschaft beim LSRA zu stellen.

Außerdem kommen Schiedsrichter*innen, die zwar den Theorieteil zur Ausbildung zum C-Schiedsrichter bestanden haben, allerdings noch keine praktische Prüfung absolviert haben, für eine Ausnahmegenehmigung in Betracht.

Eine Ausnahmegenehmigung gilt immer nur für den jeweiligen Schiedsrichter und eine bestimmte Mannschaft der Bezirksklasse, für die er Spiele leitet. Soweit ein D-Schiedsrichter ohne einen C-Lehrgang besucht zu haben, eine Ausnahmegenehmigung erhält, ist damit die Auflage verbunden, sich zum nächstmöglichen C-Lehrgang anzumelden. Bei einer fehlenden oder nicht erfolgreichen Teilnahme erlischt die Ausnahmegenehmigung.

Über eine Ausnahmegenehmigung, auf die jedoch kein Anspruch besteht, entscheidet der LSRA u.a. unter Berücksichtung der persönlichen Eignung der Schiedsrichter*innen und der Zahl der in der Mannschaft oder im Verein zur Verfügung stehenden Schiedsrichter mit ausreichender Lizenzstufe.

15. Was hat es mit dem Förderprogramm für Schiedsrichter auf sich?

Das Förderprogramm dient der Entwicklung von Schiedsrichtertalenten, die perspektivisch überregional agieren. Weitere Informationen dazu findest du in den FAQ zum Förderprogramm.

FAQ_Förderprogramm.pdf

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