Ausbildung von Jugendschiedsrichter/ -innen
Um Prüfer/-innen des Landesschiedrichterausschusses (LSRA) zu entlasten und möglichst viele Spieler/-innen mit Schiedsrichtergrundkenntnissen ausstatten zu können, hat der Jugendausschuss in Zusammenarbeit mit dem LSRA folgende Neuregelung der Jugendschiedsrichterlehrgänge getroffen:
Lehrgänge mit dem Ziel zum Erhalt der Jugendschiedsrichterlizenz können von Trainer/-innen durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der/die Trainer/-in ist in Besitz einer gültigen C-Schiedsrichter-Lizenz oder höher.
- Der Inhalt des Lehrgangs muss zwingend mit einem/einer Prüfer/-in abgestimmt werden.
- Die theoretische und praktische Prüfung wird von einem/einer Prüfer/-in abgenommen.
Die Abfrage über verfügbare Prüfer/-innen erfolgt weiter wie bisher bei Vereinslehrgängen. Also über den LSRA.
Der Verein zahlt pro Teilnehmenden die für Jugendschiedsrichterlizenzen geregelte Gebühr von 15 Euro. Es sollten mindestens 14 Kinder/Jugendliche am Lehrgang und an der Prüfung teilnehmen. Die Kostendifferenz zu den 150 Euro Lehrgangsgebühr – analog zu Vereinslehrgängen für Jugendschiedsrichter – kann aus den Mitteln der Jugendförderabgabe gezahlt werden. Hierzu ist ein formloser Antrag beim Jugendausschuss notwendig.
Eine Kooperation unter den Vereinen ist möglich, um einen solchen Lehrgang anbieten zu können.
Für die Ausbildung von Jugendschiedsrichter/-innen könnt ihr sehr gerne auch auf diese Broschüre zurückgreifen! Diese liegt auch zur Abholung in der Geschäftsstelle aus. Die Broschüre ist kostenlos zu erwerben.