Da es in der Vergangenheit Irritationen und Fragen zu der vom Spielausschuss gefassten Durchführungsbestimmung gab, möchten wir hier noch einmal darauf eingehen.
In Anspruch nehmen kann eine Mannschaft diese Sonderregelung, wenn diese durch ein coronaverursachtes Ereignis beim Spieltag nicht mehr spielfähig ist. Dies heißt, dass nur noch ein Kader von maximal 7 Spieler/innen zum Spieltermin verfügbar wäre.
VVB-Durchführungsbestimmungen 3-2021-Coronabe
Diese Voraussetzung ist der Staffelleitung und Geschäftsstelle nachzuweisen. Hierbei sind positiv-Bescheide von PCR- oder unter Umständen (PCR Test ist noch nicht ausgewertet) Bürgertests im Zusammenhang mit Trainingsanwesenheitslisten vorzulegen.
Sind Spieler/innen aus sonstigen Gründen (Verletzung, Krankheit oder Ähnlichem) zusätzlich nicht spielfähig, muss dies ebenfalls belegt werden.
Dies geht über Sportunfähigkeitsatteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (hier explizit ohne Befund einzureichen) oder sonstige personengebunden Bescheinigungen.
Eine reine Absage wegen Krankheit oder Verletzung ist nur über LSO 7.2.4, also mit Ort, Datum und Zustimmung der beteiligten Mannschaften, möglich.
Um den Spielbetrieb aufrecht zu halten sollte ebenfalls das Höherspielen geprüft werden. Die Regelungen dazu wurden für die Saison gelockert, sodass Spielausfälle vermieden werden können.
VVB-Durchführungsbestimmungen 1-2021-Einsatz
veröffentlicht am Donnerstag, 9. Dezember 2021 um 17:05; erstellt von Romann, Ingo
letzte Änderung: 09.12.21 17:16