Am 18.01.2022 hat der Berliner Senat die Dritte Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.(Link)
Wir begrüßen weiterhin die Setzung von Anreizen zur Impfung bzw. der Boosterimpfungen!
Vorweg: Für den Wettkampfbetrieb gilt weiterhin die Testpflicht für alle Personen in der Halle!
Eine Aufweichung der Schutzmaßnahmen im Spielbetrieb ist derzeitig nicht vertretbar.
Mit dieser Änderung ist nun auch der Sport vom Entfall der Testpflicht für geboosterte Personen inbegriffen.
Dies wurde entgegen der Ballsportverbände aus rein rechtlichen Gründen (Gleichstellungsgrundsatz) beschlossen.
Entgegen der Nachricht vom Landessportbund die euch evtl. schon erreicht hat gilt diese Änderung erst ab Samstag den 22.01.22.
Die Mitgliedsvereine können einzeln entscheiden wie unter der Woche beim Training mit dieser Regelung umgegangen werden soll.
Wir appelieren jedoch auch weiterhin auf die Testung zu bestehen.
veröffentlicht am Mittwoch, 19. Januar 2022 um 10:56; erstellt von Romann, Ingo
letzte Änderung: 12.01.22 10:47