Für Teilnehmende des C-Trainer-Lehrgangs gibt es die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen. Hierfür müssen sich Interessierte bitte unbedingt mit der Geschäftsstelle des VVB in Verbindung setzen. Dies ist bitte frühzeitig vor Lehrgangsbeginn zu erfolgen (min. acht Wochen vorher). Über den VVB wird bei der sportjugend Berlin ein Antrag auf Befürwortung gestellt. Die Befürwortung sowie der Urlaubsantrag wird dann min. sechs Wochen vor dem C-Trainer-Lehrgang beim Arbeitgeber vorgelegt. Der Arbeitgeber ist seit dem 1.1.2020 verpflichtet den Arbeitnehmenden freizustellen, sofern kein zwingendes betriebliches Interesse dem entgegensteht. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur bei arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen oder entsprechenden Betriebsvereinbarungen. Die Entscheidung zur Gewährung des Sonderurlaubs liegt beim Arbeitgeber.

Voraussetzung für eine Befürwortung durch die sportjugend Berlin ist, dass Arbeitnehmende in einem Verein, der auch dem Landessportbund Berlin angehört, Mitglied ist. Teilnehmende anderer Bundesländer müssen sich bitte bei der Jugendorganisation ihres jeweiligen Landessportbundes erkundigen, ob eine Befüwortung für einen Sonderurlaub auch hier möglich ist.

Rechtliche Grundlage hierfür ist §10 (Ehrenamtliche Jugendarbeit) des Jugendhilfe- und Jugendfördergesetzes (AG KJHG) des Landes Berlin. Siehe hier.

Beamtinnen und Beamte des Landes und des Bundes können ebenso einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Rechtsgrundlage für das Land Berlin ist §5 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) (siehe hier) bzw. für den Bund §9 (siehe hier).

News für Trainer

Vereinheitlichung der Schiedsrichter-Lizenzgültigkeit

VVB | News Schiedsrichter

Die Gültigkeit von Schiedsrichterlizenzen wird vereinheitlicht.

Die Gültigkeit wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab der Saison 2026/2027 (Stichtag 01.07.2026) für alle ab diesem Zeitpunkt neu ausgestellten oder verlängerten Lizenzen einheitlich 2 Jahre/2 Saisons betragen, Ziff. 3.3 LSRO.

Alle zuvor erworbenen Lizenzen haben weiterhin die bisherige Gültigkeit. Ab nächster Saison werden neue Lizenzen aber einheitlich für die Gültigkeit von 2 Jahren ausgestellt und bei Fortbildungen für 2 Jahre verlängert.

Die Lizenzgültigkeit läuft danach mithin immer zum Ende der übernächsten Saison seit dem Bestehen der theoretischen Prüfung ab.

Durch die Verwaltung der Lizenzen in SAMS ist die Laufzeit aber nicht taggenau, sondern wird auf die Saison bezogen. Beispielsweise ist eine im September 2026 erworbene D-Lizenz dann also bis zum 30.06.2028 gültig.

veröffentlicht am Freitag, 12. Dezember 2025 um 13:11; erstellt von Stadie, Kaia
letzte Änderung: 12.12.25, 13:11

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