Für Teilnehmende des C-Trainer-Lehrgangs gibt es die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen. Hierfür müssen sich Interessierte bitte unbedingt mit der Geschäftsstelle des VVB in Verbindung setzen. Dies ist bitte frühzeitig vor Lehrgangsbeginn zu erfolgen (min. acht Wochen vorher). Über den VVB wird bei der sportjugend Berlin ein Antrag auf Befürwortung gestellt. Die Befürwortung sowie der Urlaubsantrag wird dann min. sechs Wochen vor dem C-Trainer-Lehrgang beim Arbeitgeber vorgelegt. Der Arbeitgeber ist seit dem 1.1.2020 verpflichtet den Arbeitnehmenden freizustellen, sofern kein zwingendes betriebliches Interesse dem entgegensteht. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur bei arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen oder entsprechenden Betriebsvereinbarungen. Die Entscheidung zur Gewährung des Sonderurlaubs liegt beim Arbeitgeber.
Voraussetzung für eine Befürwortung durch die sportjugend Berlin ist, dass Arbeitnehmende in einem Verein, der auch dem Landessportbund Berlin angehört, Mitglied ist. Teilnehmende anderer Bundesländer müssen sich bitte bei der Jugendorganisation ihres jeweiligen Landessportbundes erkundigen, ob eine Befüwortung für einen Sonderurlaub auch hier möglich ist.
Rechtliche Grundlage hierfür ist §10 (Ehrenamtliche Jugendarbeit) des Jugendhilfe- und Jugendfördergesetzes (AG KJHG) des Landes Berlin. Siehe hier.
Beamtinnen und Beamte des Landes und des Bundes können ebenso einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Rechtsgrundlage für das Land Berlin ist §5 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) (siehe hier) bzw. für den Bund §9 (siehe hier).