Die Gültigkeit von Schiedsrichterlizenzen wird vereinheitlicht.
Die Gültigkeit wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab der Saison 2026/2027 (Stichtag 01.07.2026) für alle ab diesem Zeitpunkt neu ausgestellten oder verlängerten Lizenzen einheitlich 2 Jahre/2 Saisons betragen, Ziff. 3.3 LSRO.
Alle zuvor erworbenen Lizenzen haben weiterhin die bisherige Gültigkeit. Ab nächster Saison werden neue Lizenzen aber einheitlich für die Gültigkeit von 2 Jahren ausgestellt und bei Fortbildungen für 2 Jahre verlängert.
Die Lizenzgültigkeit läuft danach mithin immer zum Ende der übernächsten Saison seit dem Bestehen der theoretischen Prüfung ab.
Durch die Verwaltung der Lizenzen in SAMS ist die Laufzeit aber nicht taggenau, sondern wird auf die Saison bezogen. Beispielsweise ist eine im September 2026 erworbene D-Lizenz dann also bis zum 30.06.2028 gültig.

veröffentlicht am Freitag, 12. Dezember 2025 um 13:11; erstellt von Stadie, Kaia
letzte Änderung: 12.12.25, 13:11